Schwerpunktthema: Optimaler Ausstieg aus Fremdwährungskreditpositionen bei schwachem Euro
Im Treasury von Kommunen muss immer wieder die Entscheidung getroffen werden, wann aus riskanten Positionen, die früher einmal eingegangen wurden, wieder auszusteigen ist. Diese Frage soll im Folgenden kurz behandelt werden.
Nehmen wir als Beispiel eine Kommune im Ruhrgebiet. Diese Kommune hatte Fremdwährungskredite in Schweizer Franken aufgenommen. Es ergab sich ein Zinsvorteil gegenüber Krediten in Euro von 0,7% p.a. Die Kommune wurde überrascht von einem Anstieg des Franken und einem schwachen Euro. Das ist für eine Stadt, die in dieser Währung „short“ ist, genau das Falsche. Es wurden erhebliche Buchverluste erzielt. Zahlungswirksame Verluste sind aber noch nicht aufgetreten, weil der Kredit noch nicht fällig waren. Immerhin sind die Zinszahlungen bei dem aufgewerteten Franken in Euro gerechnet nun nicht mehr ganz so niedrig, wie ursprünglich gedacht.
Wann soll nun aus der riskanten und im Verlust befindlichen Position ausgestiegen werden? Es sind die folgenden drei Standardfälle für die Bestimmung des Ausstiegszeitpunktes aus riskanten Positionen zu unterscheiden:
- Fall I:
- Eine Kommune verfügt nicht über Expertise in Hinblick auf die risikobehaftete Position.
- Aber es gibt Experten, die treffsichere Prognosen erstellen können.
Die Kommune beschafft sich infolgedessen von diesen Experten die Prognosen zur Entwicklung des EUR/CHF-Kurses und stellt die Position entsprechend ein. Problem dieser Strategie ist, dass im Markt oft unterschiedliche Ansichten existieren, so dass gar keine Klarheit erlangt werden kann. Auch behaupten viele, treffsichere Prognosen liefern zu können, was oft gar nicht der Fall ist. Auch ist es möglich, solange zu suchen, bis eine gewünschte Expertise gefunden wird. Dies wird von den Aufsichtsorganen bemängelt.
- Fall II:
- Eine Kommune verfügt nicht über Expertise.
- Auch extern sind keine treffsicheren Prognoseexperten verfügbar.
Dieses Szenario wurde in der Theorie effizienter Märkte zusammengefasst. Demnach ist nicht zu erwarten, dass man Marktteilnehmer mit überlegener Prognosekraft findet. Mit gleicher Wahrscheinlichkeit müssen damit zu jedem beliebigen Zeitpunkt steigende und fallende Kurse erwartete werden. Es ist dann insoweit gleich, ob man in einer riskanten Position bleibt oder aus ihr aussteigt. Zum Zünglein an der Waage wird in diesem Fall die Risikotragfähigkeit der Kommune: wenn die Kommune die zukünftigen Risiken, die in einer riskanten Position stecken, tragen kann, dann kann sie die Position beibehalten, sonst sollte sie aussteigen. Das Kommunale Treasury muss also in diesem Fall eine Abschätzung der Risiken vornehmen, die auf die Kommune im Fall des Beibehaltens einer Position zukommen können.
- Fall III:
- Eine Kommune verfügt über Expertise in Bezug auf Prognosen über die risikobehaftete Position.
- B entfällt in diesem Fall, da die eigene Expertise der Kommune ausreicht und kein Rückgriff auf Fremdexpertise erforderlich ist.
In diesem Fall wird der Kämmerer bzw. der zuständige Mitarbeiter eine eigene Analyse erstellen, die den Anforderungen an eine sachgerechte Prognose genügt und darauf die entsprechende Position aufbauen. Die Prognose darf nicht nur in der Wiedergabe von Bankenmeinungen bestehen, sondern muss eigenständig formuliert sein und den eigenen Überzeugtheitsgrad der Kommune widerspiegeln. Im aktuellen Fall der Kommune aus dem Ruhrgebiet und des unsicheren EUR/CHF-Kurses könnte z.B. auf die Rolle des Franken als sicherer Hafen abgestellt werden. Es könnte mit der historischen Bandbreite der Kurse von Euro und Schweizer Franken argumentiert werden und diese um eine Abschätzung der Dauer und Tiefe der Krise an den Anleihemärkten im Eurogebiet ergänzt werden. Natürlich ist auch hier eine Tragfähigkeitsabschätzung des Risikos für die Kommune vorzunehmen. Die Prognose sollte nach dem 4-Augen-Prinzip von Aufsichts- und Kontrollpersonen mit abgezeichnet werden. In größeren Kommunen können weitere organisatorische Vorkehrungen notwendig werden.